Termine, Absageregelung, Preise und Kostenerstattung etc.
Honorarsätze Therapie
Vorgespräch zum Kennenlernen (30 Min., telefonisch oder persönlich) |
unentgeltlich |
Beratungsgespräch – Lebensberatung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung: 1 Beratungsgespräch (60 Min.) 1 Beratungsgespräch (90 Min./120 Min.) 1 Beratungsgespräch (180 Min./240 Min.) |
€ 80 € 90/100 € 140/180 |
Psycho- und Kunsttherapie (inkl. Material): | |
1 Einzelsitzung (60 Min.) 1 Einzelsitzung (90 Min./120 Min.) 1 Paartherapie- Einzelsitzung (60 Min/90 Min./120 Min.) 1 Gruppensitzung (60 Min., mind. 3 Personen) |
€ 80 € 90/100 € 90/100/120 € 30 /Person |
Hypnose/EMDR-Sitzungen: | |
Hypnose- oder EMDR-Einzelsitzung (120 Min.) 1 Hypnose-Gruppensitzung (120 Min.,mind. 3 Pers.) |
€100 € € 50/Pers. |
Hypnose/EMDR-Infoveranstaltung: | |
(60 Min., mind. 3 Personen) | unentgeltlich |
Achtsamkeitstraining und Entspannungstechniken (z.B. Autogenes Training (AT), Progressive Muskelrelaxation (PMR) und Focusing): |
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1 Einzelsitzung (60 Min.) 1 Gruppensitzung (60 Min.,mind. 3 Pers.) |
€ 80 €30//Person |
Selbstsicherheitstraining und soziales Kompetenz- und Problemlösungstraining: |
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1 Einzelsitzung (60 Min.) 1 Gruppensitzung (60 Min., mind. 3 Pers.) |
€ 80 € 30 |
Preise Kreativwerkstatt
Kreativkurse für Kinder (ab 6 J.) und Teens: 1 Termin (60/90/120 Min., inkl. Material) oder fortlaufender Kurs |
Preis abhängig von der Gruppengröße |
Offenes Atelier-Angebote für Erwachsene und Teens: 1 Termin (60/90/120 Min.,inkl. Material) oder fortlaufendes Angebot |
Preis abhängig von der Gruppengröße |
Geburtstagsfeiern für Kinder (ab 6J.), Teens und Erwachsene
(die genauen Kosten sind abhängig von der Personenzahl, der Dauer und des Materialeinsatzes) |
ab € 160/2 Std. |
Kreativprogramm in den Schulferien für Kinder (ab 6 J.) und Teens: Montag - Freitag, 5 Tage (9 Uhr bis 13 Uhr), inkl. Material, 2. Frühstück und Malmappe Montag - Donnerstag, 4 Tage (9 Uhr bis 13 Uhr), inkl. Material, 2. Frühstück und Malmappe |
€ 200 € 160 |
Kreative Antistressprogramm (ohne Stadtführung): 1 Gruppenveranstaltung (90 Min., mind. 3 Personen, keine Altersbegrenzung) |
€ 30 |
Selbstsicherheitstraining und soziales Kompetenz- und Problemlösungstraining: 1 Einzelsitzung (60 Min.) 1 Gruppensitzung (mind. 3 Pers. 60 Min.) |
€ 80 € 30 |
Qualitätssicherung
Um die Qualität meiner Arbeit fortlaufend zu überprüfen und sicherzustellen, nehme ich regelmäßig Supervision.
Des Weiteren besuche ich regelmäßig Fortbildungen, um zeitnah neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in meine Arbeit einfließen lassen zu können.
Ich kann auf einen langjährigen beruflichen Erfahrungsschatz in der Arbeit mit psychisch kranken Erwachsenen und mit Kindern zurückgreifen.
Ich bin Mitglied im VFP (dem Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.)
und pflege den regelmäßigen Austausch mit meinen HP für Psychotherapie-Kollegen(-innen), u.a. aus dem VFP-Arbeitskreis/Frankfurt a.M. und darüber hinaus mit meinen Kunstherapie-Kollegen(-innen).
Schweigepflicht/Verschwiegenheitspflicht
Meine therapeutische Arbeit, inkl. meiner Dokumentationspflicht unterliegt der zivilrechtlichen Schweigepflicht nach dem StGB § 203.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich sämtliche Informationen und Daten, die Sie betreffen, streng vertraulich behandle und keine Daten an Ihre Krankenkasse oder Dritte weitergeben werde.
Falls die Weitergabe von Ihren persönlichen Daten z.B. an Ihren behandelnden Arzt angezeigt sein sollte, würde ich mir Ihr Einverständnis in Form von einer Schweigepflichtsentbindung einholen.
Zahlungsmodalität
Sie sind (zunächst) Selbstzahler/in, unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten anteilig oder in voller Höhe erstattet.
Mein Honorar für die jeweilige Psychotherapiesitzung oder für ein Beratungsgespräch ist unmittelbar am Ende jeder Sitzung zu begleichen.
Sie können bequem per EC-Kartenzahlung oder in bar bezahlen und erhalten von mir eine Quittung/Rechnung.
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Therapiesitzung/des Beratungsgesprächs.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.
Bei allen Angeboten in der Kreativwerkstatt:
EC-Kartenzahlung oder Barzahlung gegen Ausstellung einer Quittung/Rechnung.
Zur verbindlichen Anmeldung zu einem Kurs (Ferienprogramm spätestens 2 Wochen vor Beginn) oder einer Veranstaltung bezahlen Sie bitte im Voraus in bar oder per Überweisung auf mein Konto bei der
1822-direkt, Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE57 5005 0201 1251 7816 90 (bitte den „Verwendungszweck“ angeben)
Absageregelung und Ausfallhonorar
Eine Absage Ihrerseits bis spätenstens 48 Stunden (2 Tage) vor dem vereinbarten Behandlungstermin ist kostenfrei.
Sie können schriftlich oder telefonisch absagen.
Erfolgt Ihre Terminabsage entweder kurzfristiger oder wird ein fest vereinbarter Termin von Ihnen nicht in Anspruch genommen, dann fällt ein Ausfallhonorar in voller Höhe an.
Mit einer Terminvereinbarung in meiner Praxis/Kreativwerkstatt stimmen Sie den oben aufgeführten Konditionen zu.
Privatpraxis und Kostenerstattung
Zwei Möglichkeiten einer (anteiligen) Kostenerstattung:
Jede/r Klient/in ist (zunächst) Selbstzahler/in, unabhängig davon, ob die Krankenkasse die Behandlungskosten anteilig oder in voller Höhe erstattet. EC-Kartenzahlung ist auch möglich.
1. Möglichkeit:
Psychotherapeutische Behandlungskosten als „Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen“ und Beratungsgespräche als „Werbungskosten“ bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen (§ 33 EStG und § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV)
Es wird ein amtsärztliches Gutachten im Voraus verlangt. Das bedeutet, dass Sie sich nach dem Erstgespräch bei mir und vor Beginn der Therapie an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden müssten, um die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt zu erhalten, falls die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen in Betracht kommt.
Das zuständige Gesundheitsamt wird von Ihnen entweder eine persönliche Vorstellung (aber keine Untersuchung) verlangten oder nach Aktenlage entschieden.
Es steht also im Ermessen des zuständigen Gesundheitsamtes bzw. des Amtsarztes, wie das örtlich „amtsärztliches Gutachten“ nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b EStDV ausgelegt wird.
Zur Vorlage beim Gesundheitsamt erhalten Sie von mir ein Attest, aus dem Ihre Diagnose (evtl. auch eine Kurz-Anamnese) und die geplante Behandlung mit dem Therapieziel hervorgeht.
2. Möglichkeit:
Kostenerstattungsanspruch für Ihre Behandlungskosten gegenüber Ihrer Krankenkasse
- Versicherte bei privaten Krankenkassen mit einer Voll- oder „Zusatzversicherung für alternative Heilverfahren“ können einen Kostenerstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Krankenkasse haben.
Bitte klären Sie unbedingt vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse ab, ob sie Ihnen einen Kostenerstattungsanspruch gewährt.
Hinweis: Die Erstattung ist in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenz zwischen den Beträgen aus diesem Gebührenverzeichnis und meinem, mit Ihnen vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar, muss von Ihnen selbst getragen werden.
Anmerkungen:
- Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Behandlungskostenerstattung von Seiten ihrer Krankenkasse.
- Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn Ihrer Psychotherapie.
- Sie begleichen mein Honorar am Ende von jeder Sitzung bequem per EC-Kartenzahlung oder in bar, gegen Erhalt einer Quittung/Rechnung.
Vorteile einer Privatpraxis
Sie haben als Selbstzahler/in oft kaum bis keine Wartezeiten, bis sie bei mir einen Termin zu einem kostenlosen Vorgespräch erhalten.
Bei gegenseitigem Einvernehmen kann die Therapie sofort beginnen bzw. wir vereinbaren Beratungsgespräche oder Hypnosesitzungen.
Sie haben folgende Vorteile:
- Flexible Terminvereinbarungen
- auch Hausbesuche sind nach individueller Absprache möglich (kassenzugelassene Psychotherapeuten bieten Ihnen das meistens nicht an)
- Keine Meldepflicht
Ihre Krankenkasse erfährt nicht, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Dies kann für Sie dann von Vorteil sein, wenn Sie beispielsweise die Krankenkasse zu einem späteren Zeitpunkt wechseln möchten oder beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Zusatzversicherungen. Aber auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden Therapien gestellt.
- Nicht die Krankenkasse bestimmt, mit welchem psychotherapeutischen Verfahren Sie behandelt werden, sondern Sie entscheiden selbst, welche Therapieform für Ihr spezielles Anliegen und Ihrem individuellen Bedürfnis entsprechend, die Richtige ist
- Ihre Therapiekosten (meine Heilpraktikerleistungen) können Sie zudem oft als „Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen, falls diese nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden
- Beratungsgespräche können Sie in vielen Fällen als „Werbungskosten“ steuerlich ansetzen
Abgesehen von den beschriebenen Möglichkeiten zur Kostenerstattung, sollten Sie sich grundsätzlich die Frage stellen, ob es Ihnen wert ist, die Behandlungskosten ggf. auch selbst zu tragen: Sie können grundsätzlich mit einer Therapie bzw. Beratung Ihre Gesundheit verbessern und so mehr Lebensqualität gewinnen.